Umweltrecht Beratung & Erstellung von Genehmigungsanträgen
Das Umweltschadensgesetz und das Umwelthaftungsgesetz bestimmen das jede Person oder Organisation die verdächtigt wird einen Schaden in der Umwelt hervorgerufen zu haben, für diesen entstandenen Schaden entweder finanziell und/oder mit Freiheitsstrafe haften muss, solange sie nicht beweisen kann das sie den entstandenen schaden nicht verursacht hat. Hinzu kommen einige weitere Umweltgesetze und Umweltrichtlinien die unbedingt eingehalten werden müssen.
Es ist daher essentiell das Sie Ihre Verpflichtungen gegenüber des geltenden Umweltrechtes kennen und diesen ordnungsgemäß nachkommen.
Magister Schmidt berät Sie fachgerecht im Bereich Umweltrecht und erstellt für Ihre Organisation die notwendigen Kataster sowie Genehmigungsanträge die Ihnen helfen werden Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen:
- Allgemeiner Umweltschutz
- Abfallwirtschaft
- Bodenschutz
- Chemikalienrecht
- Erneuerbare Energien / Klimaschutz
- Gewässerschutz
- Immissionsschutz
- Kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Sonstiges
Honorarabrechnungen erfolgen nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG zuzüglich Nebenkosten.